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VwGH 13. 11. 2012, 2009/05/0153 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/848ZfV 2013, 587 Heft 4 v. 29.8.2013

Oö BauO: § 3 Abs 2 Z 5 (Gebäude, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind und nur untergeordnete baurechtliche Bedeutung, bspw Aufzählung, ua Abstellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche bis zu 50 m2; Carport unter 50 m2; Begriff der Nutzfläche; einheitliches Verständnis in der gesamten Landesrechtsordnung; Dachüberstände nicht miteinzubeziehen)

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