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VfGH 27. 6. 2012, V 18/12 (Verfassungsgerichtsbarkeit) (Verfassungsgerichtsbarkeit)

VfGHVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2013/526ZfV 2013, 349 Heft 2 v. 3.5.2013

B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Bekämpfung einer Bestimmung eines Flächenwidmungsplanes betreffend ein Grundstück; zumutbarer Umweg; Bauansuchen nach § 22 Tir BauO, bereits vor 30 Jahren erstellte Planunterlagen; architektonische und technische Unzeitgemäßheit kein Hindernis für Durchführung des Bauverfahrens, in dem das Ansuchen wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan abzuweisen wäre)

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