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VwGH 23. 5. 2012, 2012/11/0077 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1763ZfV 2012, 1096 Heft 6 v. 7.1.2013

AVG: § 63 Abs 3 (Berufung hat Bescheid zu bezeichnen und muss begründeten Berufungsantrag enthalten; hier: "Ich erhebe Einspruch" entspricht § 63 Abs 3 nicht)

VwGH 23. 5. 2012, 2012/11/0077

1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 2. 8. 2011 wurde über den Bf als Geschäftsführer einer GastgewerbebetriebsGmbH wegen näher bezeichneter Übertretung des TabakG eine Geldstrafe von € 2000 (Ersatzfreiheitsstrafe 11 Tage und 4 Stunden) verhängt. Innerhalb der Berufungsfrist brachte der Bf eine als Einspruch bezeichnete Berufung ein, in der er lediglich ausführte: "Ich erhebe Einspruch." Mit Schreiben der belBeh vom 23. 9. 2011, zugestellt am 7. 10. 2011, wurde dem Bf gem § 13 Abs 3 AVG aufgetragen, seine Berufung innerhalb einer Frist von

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