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VwGH 31. 5. 2012, 2012/02/0051 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1761ZfV 2012, 1096 Heft 6 v. 7.1.2013

AVG: § 66 Abs 4 (Berufungsentscheidung; Verwaltungsstrafverfahren; Berichtigung von Tatort und Tatzeit; Voraussetzungen erkennbares Versehen und rechtzeitige Anlastung der korrekten Angaben)

VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis; Spruch; die als erwiesen angenommene Tat; Ungenauigkeiten nur bei Gefahr der Doppelbestrafung und Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte von Bedeutung; Tatzeitangabe in UTC-Zeit statt in MEZ-Zeit)

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