AVG: § 73 Abs 1 (Entscheidungspflicht, Sechsmonatsfrist; keine sachliche Zuständigkeit der säumigen Behörde nach Ablauf und Einbringen eines Devolutionsantrages)
§ 73 Abs 2 (Devolutionsantrag; Entscheidungspflicht der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde; keine weitere Zuständigkeit der Unterbehörde)