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VwGH 7. 12. 2011, 2010/06/0083 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1743ZfV 2012, 1090 Heft 6 v. 7.1.2013

AVG: § 18 Abs 4 (Erledigung, Ausfertigung, Fertigung; Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde; Fertigung "Für den Bürgermeister" und "Für den Planungs- und Verkehrsausschuss" in der Stadt Salzburg; Zuständigkeit des Planungs- und Verkehrsausschusses, Ausfertigung der Beschlüsse von Ausschüssen durch den Bürgermeister; Intimation)

Sbg Stadtrecht: § 49 Abs 3 (Beschlüsse der Ausschüsse, Bekanntgabe an Bürgermeister, Durchführung)

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