AVG: § 18 Abs 4 (Erledigung, Ausfertigung, Fertigung; Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde; Fertigung "Für den Bürgermeister" und "Für den Planungs- und Verkehrsausschuss" in der Stadt Salzburg; Zuständigkeit des Planungs- und Verkehrsausschusses, Ausfertigung der Beschlüsse von Ausschüssen durch den Bürgermeister; Intimation)
Sbg Stadtrecht: § 49 Abs 3 (Beschlüsse der Ausschüsse, Bekanntgabe an Bürgermeister, Durchführung)