Sbg VergabekontrollG 2002: § 27 Abs 2 (Vergabekontrollsenat; Zuständigkeit nach aufhebendem höchstgerichtlichen Erkenntnis in einem Nachprüfungsverfahren und mittlerweile erfolgter Zuschlagserteilung; Feststellung der Rechtswidrigkeit)
§ 29 Abs 5 (Kostenersatz; obsiegende Partei vor Vergabekontrollsenat; keine Entscheidung über Kostenersatz vor Hauptsachenentscheidung)