AlVG: § 27 Abs 2 Z 2 (Altersteilzeitgeld; Voraussetzungen; Mindestbeschäftigungsausmaß im letzten Jahr; keine Berücksichtigung von Unterbrechungszeiten)
§ 27 Abs 2 Z 3 lit a (Altersteilzeitgeld; Voraussetzungen; Bemessungsgrundlage für den Lohnausgleich; kein Erfordernis einer ununterbrochenen Beschäftigung während des letzten Jahres)