AlVG: § 21 Abs 8 (Bemessungsgrundlagenschutz für Arbeitslose, die das 45. Lebensjahr vollendet haben; erstmalige Beanspruchung von Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres; keine Anwendung in Bezug auf Weiterbildungsgeld)
VwGH 28. 3. 2012, 2009/08/0214