ASVG: § 31 Abs 5 Z 16 (Verordnungsermächtigung zur Erlassung von Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr; Obergrenze für die Entrichtung von Rezeptgebühren; Befreiungs- oder Herabsetzungsmöglichkeit im Einzelfall nur unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Art und Dauer der Erkrankung)