GSVG: § 25 Abs 2 Z 2 (Beitragsgrundlage; Hinzurechnung der im Durchschnitt der Monate der Erwerbstätigkeit vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung, soweit es sich steuerlich um Betriebsausgaben handelt; Berücksichtigung im Jahr der Vorschreibung der Beiträge; Unerheblichkeit, ob die Beiträge im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden)
VwGH 2. 5. 2012, 2009/08/0006