PassG: § 14 Abs 1 Z 1 (Versagung eines "Notpasses"; Identität und österreichische Staatsbürgerschaft nicht feststellbar)
VwGH 19. 4. 2012, 2008/18/733 und 762
Die Bf bekämpfen die angef B zunächst mit dem Hinweis auf § 1 Abs 4 PassG-DV und bringen vor, dass der Nachweis der Identität in den vorliegenden Fällen, in denen die Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 4a PassG begehrt werde, auch durch einen Identitätszeugen erbracht werden könne. Eine solche Identitätszeugin stelle Frau A, die die gesetzliche Vertreterin der Bf sei, dar.