GlücksspielG: § 2 Abs 4 (verbotene Ausspielung, Fehlen der erforderlichen Konzession)
§ 12a (elektronische Lotterie)
§ 14 Abs 1 (Konzession, Recht zur Durchführung von Ausspielungen; Erfordernis einer bestimmten Rechtsform [zB Aktiengesellschaft] und Kapitalausstattung verstößt nicht gegen Unionsrecht)