GlücksspielG: § 53 Abs 1 Z 1 lit a idF BGBl I 2010/73 (Beschlagnahme ua von Glücksspielautomaten bei Verdacht, dass mit diesen fortgesetzt gegen § 52 Abs 1 verstoßen wird; ausreichend substantiierter Verdacht erforderlich; Trennbarkeit - Untrennbarkeit der Beschlagnahme des in mehreren Spielapparaten vorgefundenen Geldbetrages)
§ 53 Abs 2 (vorläufige Beschlagnahme)