GewO: § 13 Abs 3 (Ausschluss von Gewerbeausübung; Gründe; Insolvenzverfahren mangels kostendeckendem Vermögen rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben; kein Widerspruch zwischen Insolvenzordnung und GewO)
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§ 26 Abs 2 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; wirtschaftliche Verbesserung von Unternehmen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren)