GewO 1994: § 113 Abs 3 (Sperr- und Aufsperrstunde, Erweiterung, Bewilligung, keine bei wiederholter rechtskräftiger Verurteilung des Gastgewerbetreibenden wegen Überschreitung der Sperrstunde, Unsachlichkeit, keine; Ermessensspielraum, keiner)
VwGH 17. 4. 2012, 2010/04/0085, 0122