GeschlechtskrankheitenG: § 12 Abs 2 (Strafbestimmungen; Übertretung von Verordnungen; mangelnde amtsärztliche Untersuchung; fehlende Feststellungen zu wesentlichen Tatbestandselementen; mangelnde Konkretisierung)
Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten, BGBl 1974/314 idF 591/1993: § 1 wöchentliche amtsärztliche Untersuchung; Personen die gewerbsmäßig sexuelle Handlungen am eigenen Körper dulden oder solche Handlungen an anderen vornehmen)