B-VG: Art 116 Abs 1 (Gemeinde, Recht auf Selbstverwaltung)
Art 119a Abs 9 (ebenso; Beschwerdelegitimation gegen aufsichtsbehördliche Bescheide; ersatzlose Behebung eines Bescheids, der einen Gemeindebescheid aufhob; keine Belastung der Gemeinde)
AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; ersatzlose Aufhebung; aufsichtsbehördlicher Bescheid, Aufhebung eines Gemeindebescheids; ersatzlose Aufhebung über Berufung der Gemeinde; keine Beschwer der Gemeinde, keine Beschwerdelegitimation vor dem VwGH)