FPG 2005: § 70 Abs 2 idF FrÄG 2011 (Ausreiseverpflichtung und Durchsetzungsaufschub, Drittstaatsangehörige, Durchsetzungsaufschub bei der Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes über An-
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trag für höchstens drei Monate, Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen)