FPG 2005: § 83 Abs 4 erster Satz (Schubhaft; Beschwerde; Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat; Fortsetzungsausspruch; behauptete Unmöglichkeit der Abschiebung)
VwGH 19. 4. 2012, 2012/21/0040
Die belBeh hätte sich schon im Rahmen der Behandlung der bei ihr erhobenen Schubhaftbeschwerde bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Schubhaft nach § 83 Abs 4 FPG erster Satz FPG 2005 mit dem schon in der Beschwerde enthaltenen Einwand, die Versuche der BH zur Erlangung eines Heimreisezertifikates seien erfolglos geblieben, weshalb eine Abschiebung des Bf nicht möglich sei, auseinandersetzen müssen. Dies ist aber unterblieben. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.