FPG 2005: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot)
§ 60 Abs 2 Z 1 (bestimmte Tatsache; hier: Raub und Diebstahl)
§ 66 Abs 1 (Interessenabwägung; hier: Begehung der Straftaten als Minderjähriger, seit dem 5. Lebensjahr im deutschsprachigen Raum aufhältig; massive persönliche Bindung im Bundesgebiet)