ForstG 1975: § 17 Abs 1 (Rodung; Verbot)
§ 17 Abs 3 (Rodungsbewilligung; Umweltschutzvorschrift im Sinne des UVP-G; Interessenabwägung; Überwiegen des öffentlichen Interesses an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche gegen öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Fläche als Wald; ausreichende Feststellung der gegenüberzustellenden Interessen)