MinroG: § 82 Abs 1 Z 4 (Gewinnungsbetriebsplan - Raumordnung; Umweltschutzvorschrift im Sinne des UVP-G; Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes für die obertägige Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe; Versagung; im Zeitpunkt des Ansuchens nach dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde (Standortgemeinde) Naturschutz- und Nationalparkgebiete, Naturparks, Ruhegebiete sowie als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel in Wien festgelegt oder ausgewiesen; Abbauverbotsbereich; Geltung auch für Grundstücke in einer Entfernung bis zu 300 m von den in Z 1 bis 3 genannten Gebieten)