Tir ROG 2006: § 39 Abs 1 lit c (Gewerbe- und Industriegebiet, zulässige Bauten; betriebstechnisch notwendige Wohnungen; Personalzimmer in Table-Dance-Etablissement; keine Notwendigkeit)
VwGH 7. 12. 2011, 2010/06/0061
Der Betrieb des Table-Dance-Lokales W (Bewirtung von Gästen, tänzerische Darbietungen) erfordert außerhalb der Betriebszeit keine Anwesenheit von Beschäftigten. Dass die Wohnmöglichkeit im selben Haus wirtschaftlich sinnvoll ist, bildet keine betriebstechnische Notwendigkeit. Abweisung.