Vlbg BauG: § 2 Abs 1 lit i (Gebäude; Unterstellhütten)
§ 44 Abs 2 (Meldung über die Vollendung eines Bauvorhabens; Zulässigkeit der Benützung; keine eigene Benützungsbewilligung; ausdrückliche Feststellung der Zulässigkeit der Benützung in Schreiben des Bürgermeisters, keine Sanierung von konsenswidriger Ausführung)