AuslBG: § 12b Z 1 (sonstige Schlüsselkräfte, Mindestpunkteanzahl für die in Anlage C angeführten Kriterien, Sprachkenntnisse, Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikates)
VwGH 31. 5. 2012, 2012/09/0025
1. Im konkreten Fall war der Unterrichtsgegenstand "englische Sprache" zur Erlangung des Abschlusses der dritten Klasse und jener wiederum für die Erlangung des Diploms der Berufsausbildung "für das Ausbildungsprofil: Mechaniker von automatischen Getrieben" erforderlich. Die belBeh hat dieses Diplom daher zu Recht (nur) unter dem Kriterium der Anlage C "Qualifikation" angerechnet.