NÖ BauO: § 56 Abs 1 (Ortsbildgestaltung; Bauwerke, harmonische Einfügung in die Umgebung)
NÖ ROG: § 19 Abs 6 (Grünland, zulässige Bauten; Windkraftanlagen nur auf besonders gewidmeten Flächen Grünland-Windkraftanlagen)
B-VG: Art 10 bis 15 (Kompetenzen, Bund-Länder; Eisenbahnwesen; nicht jede Bauführung auf Eisenbahngrund vom Kompetenztatbestand Baurecht ausgenommen; Eisenbahnanlagen aus der Landeskompetenz ausgenommen)