AWG 2002: § 2 Abs 1 Z 2 (Abfälle; Begriff; allein aus der Zuordnung des Materials zu einer Schlüsselnummer der Anlage 5 der AbfallverzeichnisV, BGBl II 2003/570 idgF kann nicht auf die Abfalleigenschaft im objektiven Sinn geschlossen werden)
§ 73 Abs 1 (Behandlungsauftrag; Voraussetzungen; Materialien müssen Abfälle iSd § 2 Abs 1 AWG 2002 sein; hier: konsenslos gelagerte Bodenaushubmaterialien und Baurestmassen)