AVG: § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, Erschleichen; Tschetschene, widersprüchliche Angaben bei späterer Zeugenaussage, lediglich geringfügige Sorgfaltswidrigkeit des Bundesasylamtes im wiederaufzunehmenden Verfahren)
AVG: § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, Erschleichen; Tschetschene, widersprüchliche Angaben bei späterer Zeugenaussage, lediglich geringfügige Sorgfaltswidrigkeit des Bundesasylamtes im wiederaufzunehmenden Verfahren)