FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Aberkennung der Obsorge betreffend eheliche Kinder; keine Minderung des Familienlebens; unzulässiger Eingriff in das Privat- und Familienleben)
VfGH 28. 2. 2012, B 1644/10
Die belBeh geht offenkundig davon aus, dass - da der Bf die Obsorge für ihre Kinder nicht (mehr) zukommt - der Schutz des durch Art 8 MRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemindert wäre. Dies trifft nicht zu: Maßgeblich sind vielmehr das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens und die Intensität der Beziehung, wobei zu berücksichtigen ist, dass aus einer rechtmäßigen Ehe hervorgehende Kinder ab dem Zeitpunkt der Geburt ipso iure Teil des betreffenden Familienverhältnisses werden (VfSlg 16.777/2003 = ZfVB 2004/273, 292 und die dort genannte Rsp des EGMR).