VStG: § 5 Abs 2 (unverschuldeter Rechtsirrtum; Sorgfaltspflicht, Erkundigungspflicht, ungeeignetes Gutachten; aus unterschiedlicher Auslegung durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist angesichts der einheitlichen Beurteilung des "Fun-Wechsler" durch den VwGH kein Schuldausschließungsgrund ableitbar)
VwGH 16. 11. 2011, 2011/17/0238