VStG: § 39 Abs 1 (Beschlagnahme von Verfallsgegenständen; Verdacht einer Verwaltungsübertretung, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist; Verdachtslage ausreichend)
VwGH 24. 2. 2012, 2009/02/0343
Gegenstand der angef B ist jeweils die Beschlagnahme, deren Rechtmäßigkeit gem § 39 Abs 1 VStG lediglich das Vorliegen einer Verdachtslage in Bezug auf eine konkrete Verwaltungsübertretung erfordert (VwGH 5. 8. 2009, 2009/02/0207-0218 = ZfVB 2010/459). Der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme reicht für diese aus. Die Beschlagnahme nach § 39 VStG ist bereits dann zulässig, wenn auch nur der Verdacht einer mit Verfall bedrohten Übertretung besteht. Die Übertretung muss nicht erwiesen sein, weil in einem solchen Falle bereits der Verfall ausgesprochen werden kann. Die belBeh ist somit zutreffend davon ausgegangen, dass für die erstinstanzliche Beh (bezogen auf den Zeitpunkt der Beschlagnahme) ausreichende Anhaltspunkte für eine Verdachtslage nach § 39 Abs 1 VStG vorgelegen sind. Die Behörden durften daher davon ausgehen, dass es sich bei den Apparaten um Spielapparate bzw Geldspielapparate handelte, für deren Aufstellung und Betrieb keine Bewilligungen vorgelegen sind, weshalb auch der Verdacht einer Verwaltungsübertretung bestand. Abweisung.