VStG: § 39 Abs 1 (Beschlagnahme von Verfallsgegenständen; Verdacht einer Verwaltungsübertretung, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist; "Verwaltungsstrafsache")
§ 39 Abs 6 (Berufung; Beschuldigter; Berufungsrecht, auch wenn er nicht Sacheigentümer ist)