VwGG: § 26 Abs 2 (Beschwerdeführung gegen einen im Mehrparteienverfahren erlassenen, jedoch dem Beschwerdeführer noch nicht zugestellten Bescheid)
§ 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine, des Eigentümers einer beschlagnahmten Sache gegen die Zurückweisung der Berufung eines Dritten)