Wiener LandesvergabeG: § 37 Abs 1 (Eignungskriterien, Grundsätzliches; maßgebende Gründe für Beurteilung der Zuverlässigkeit)
§ 37 Abs 1 Z 4 (ebenso; "schwere Verfehlung die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde"; kein Anhaltspunkt für eine "bewusste Vertragsverletzung")