AlVG: § 46 Abs 5 (Wiedermeldung nach Ruhen des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandshilfe nach Krankenstand; Unterbleiben der persönlichen Wiedermeldung beim AMS innerhalb einer Woche nach Ende des Ruhensgrundes; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)
VwGH 28. 3. 2012, 2010/08/0234