ASVG: § 67 Abs 10 (Haftung des Vertreters juristischer Personen für Beitragsschuldigkeiten; schuldhafte Meldepflichtverletzung; Pflichten des Beitragsschuldners; "den Vertretern auferlegte Pflichten"; Kausalität der Pflichtverletzung; Unerheblichkeit, dass Zahlungsunfähigkeit erst nach Beendigung der Vertretungstätigkeit eingetreten ist; fehlende Feststellungen zur Uneinbringlichkeit der Beitragsschulden)