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VwGH 22. 2. 2012, 2010/08/0190 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2012/1350ZfV 2012, 869 Heft 5 v. 14.11.2012

ASVG: § 67 Abs 10 (Haftung des Vertreters juristischer Personen für Beitragsschuldigkeiten; schuldhafte Meldepflichtverletzung; Pflichten des Beitragsschuldners; "den Vertretern auferlegte Pflichten"; Kausalität der Pflichtverletzung; Unerheblichkeit, dass Zahlungsunfähigkeit erst nach Beendigung der Vertretungstätigkeit eingetreten ist; fehlende Feststellungen zur Uneinbringlichkeit der Beitragsschulden)

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