Wr BauO: - (vermuteter Konsens, Voraussetzungen; bloße Unterlassung des Einschreitens der Baubehörde nicht ausreichend; Fehlen einer Bewilligung unbestritten)
§ 129 Abs 10 (konsensloses Bauwerk, Bauauftrag; auch bei jahrzehntelangem Bestand, Fehlen der Bewilligung unbestritten; ordnungsgemäß geführte Archive der Baubehörde)