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AsylGH 31. 1. 2012, E5 400268-2/2011 (Asylwesen)

AsylGHAsylwesenZfV 2012/1238ZfV 2012, 801 Heft 5 v. 14.11.2012

AsylG 2005: § 9 Abs 1 Z 1 (subsidiärer Schutz, Aberkennung, Wegfall der Voraussetzungen; Irak, keine entscheidende Lageverbesserung im Nordirak, fehlende Nachhaltigkeit, fehlende Feststellungen zur Verfügbarkeit von sozialen oder familiären Unterstützungsnetzwerken)

§ 9 Abs 4 (ebenso, Entzug der Aufenthaltsberechtigung)

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