MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; in Österreich geborener und bis 2006 aufenthaltsberechtigter Roma mit aufenthaltsberechtigter Ehefrau und Kindern, Vorstrafen, Aufenthaltsverbot, Überwiegen der öffentlichen Interessen)