Sbg Landes-VertragsbedienstetenG 2000: § 53 (Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen und Beförderung)
Beförderungsrichtlinien für Sbg Landesvertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I und II, jeweils gültig ab 1. 9. 2002 (Aufhebung mangels gesetzlicher Grundlage und gesetzlicher Kundmachung sowie wegen Verstoßes gegen Art 21 Abs 1 letzter Satz B-VG)