AVG: § 68 Abs 1 (entschiedene Sache, neuerlicher Antrag, Zurückweisung; rechtskräftige Entscheidung betreffend Antrag auf Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrags hinsichtlich eines Fußballplatzes und Anordnung der Unterlassung der Benützung; Behauptung der Änderung des Sachverhalts durch Verkleinerung des Fußballplatzes im Zuge eines Straßenbauvorhabens; entgegenstehende Sachverhaltsfeststellungen der Behörde)