AVG: § 66 Abs 4 (Berufungsentscheidung; Aufhebung einer zurückweisenden Entscheidung; tragende Entscheidungsgründe einer mangelnden Präklusion der Parteistellung; rechtskräftige Feststellung der Parteistellung; Bindungswirkung)
AVG: § 66 Abs 4 (Berufungsentscheidung; Aufhebung einer zurückweisenden Entscheidung; tragende Entscheidungsgründe einer mangelnden Präklusion der Parteistellung; rechtskräftige Feststellung der Parteistellung; Bindungswirkung)