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VwGH 22. 12. 2011, 2009/07/0027, 0028 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1155ZfV 2012, 741 Heft 4 v. 21.9.2012

AVG: § 17 Abs 1 (Parteien können, soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und sich von Akten oder Aktenteilen an Ort und Stelle Abschriften selbst ausfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen; hier: Kopierer stand nicht zur Verfügung; Relevanzdarstellung fehlt)

VwGH 22. 12. 2011, 2009/07/0027, 0028

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