VStG: § 51e Abs 1 (UVS hat eine mündliche Verhandlung durchzuführen)
§ 51e Abs 2 (Entfall der Verhandlung; Voraussetzungen)
§ 51e Abs 3 (UVS kann von Berufungsverhandlung absehen; Voraussetzungen)
VStG: § 51e Abs 1 (UVS hat eine mündliche Verhandlung durchzuführen)
§ 51e Abs 2 (Entfall der Verhandlung; Voraussetzungen)
§ 51e Abs 3 (UVS kann von Berufungsverhandlung absehen; Voraussetzungen)