VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Unterfertigung einer unrichtigen Beilagenverfügung ohne Richtigstellung)
VwGH 27. 1. 2012, 2012/02/0016
Nach der stRsp des VwGH entspricht ein Parteienvertreter seiner Sorgfaltspflicht nicht, wenn er Schriftsätze unterfertigt, die einen unrichtigen Beilagenvermerk aufweisen, weil er in einem solchen Fall damit rechnen muss, dass nur jene Beilagen abgefertigt werden, die in der Beilagenanordnung angeführt sind (VwGH 27. 3. 2008, 2008/07/0038).