StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; behaupteter Alkoholkonsum kurz vor Tat; zulässige Rückrechnung ohne Sachverständigen)
VwGH 16. 11. 2011, 2011/02/0175