StVO: § 5 Abs 2 Z 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; Verdacht des Lenkens eines Kfz und der Alkoholbeeinträchtigung ausreichend)
VwGH 27. 1. 2012, 2011/02/0006
Zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 5 Abs 2 Z 1 StVO 1960 reicht der Verdacht aus, der Bf habe das Kfz in alkoholisiertem Zustand gelenkt. Der Verdacht muss sich einerseits auf die Alkoholisierung und andererseits auf das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand beziehen (VwGH 23. 4. 2010, 2009/02/0040, mwN).