StbG 1985 idF BGBl I 1998/124, vor StBG-Nov 2005: § 16 Abs 1 Z 1 (Erstreckung der Verleihung auf im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, wenn Ehe aufrecht)
§ 20 Abs 1 (Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft, Nachweis des Ausscheidens aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates binnen zwei Jahren)