ASVG: § 49 (Entgelt; Anspruchslohn)
§ 69 Abs 1 (Rückforderung zu Ungebühr entrichteter Beiträge; behauptete Vereinbarung über eine rückwirkende Herabsetzung des Entgeltanspruchs)
§ 539a Abs 2 Z 4 (Beurteilung eines Sachverhalts, wie er bei angemessener rechtlicher Gestaltung zu beurteilen wäre; Scheingeschäft nicht erkennbar, da kein tatsächlich gewolltes "verdecktes" Geschäft erkennbar ist)